14.08.2020: Im Hygieneplan für die Schulen (HIER) ist festgehalten, dass die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände weiterhin gilt (S. 5)!
Der Schwimmunterricht in den 3. Klassen findet bis auf Weiteres nicht statt!
Um Gedränge vor dem Haupteingang zu verhindern, nutzen die Kinder die Eingänge wie vor den Sommerferien: Die 2. Klassen nutzen bitte ausschließlich den Eingang bei der Straßenseite, die 3. und 4. Klassen werden am Haupteingang hereingerufen. Es ist dabei nicht nötig, dass die Kinder auf den (alten) Markierungen stehen.
12.08.2020: Informationen zum Schulbeginn 2020 am 17.08.2020:
Zum jetzigen Zeitpunkt (12.8.20, 12.30 Uhr) gibt es keine neuen Durchführungsanweisungen zum Schulstart. Daher gehe ich momentan davon aus, dass der kommende Montag wie gewohnt stattfinden kann. Dies bedeutet, dass sich für die Kinder der 2., 3. und 4. Klassen die Türen wie gewohnt um 7.50 Uhr öffnen werden und die Kinder mit ihren jeweiligen Klassenleitungen pünktlich um 8.00 Uhr mit dem Unterricht beginnen können!
Aufgrund des aktuell gültigen Hygieneplans (HIER) ist festgelegt, dass anderen Personen der Zugang „auf das Notwendigste zu reduzieren“ ist und dokumentiert werden muss! Dazu liegt im Eingangsbereich ein Formular aus, welches Sie ausfüllen und in der Verwaltung der Schule abgeben müssen (ebenso wie in der Gastronomie). Nur so bleiben evtl. Infektionsketten für das Gesundheitsamt nachvollziehbar! Nach vier Wochen werden diese Formulare durch die Schule vernichtet!
Sollten Sie daher mit einer Lehrkraft ein Gespräch führen wollen, so ist eine gegenseitige Terminabsprache vorteilhaft!
Der Unterricht wird nach aktuellem Stundenplan stattfinden. In den Fluren und Gängen sowie beim Eintreten in die Klassenräume ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) nötig! Dies gilt nicht am (Sitz-)Platz. Zur Zeit scheint das Tragen einer Maske in den Pausenzeiten auf dem Schulhof nicht notwendig zu sein (wohl aber auf dem Weg dorthin!).
Personen mit Krankheitssymptomen (z.B. Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, trockener Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, Verlust von Geschmacks-/ Geruchssinn, Atemprobleme) dürfen die Einrichtung nicht betreten. Bei Auftreten von Symptomen während der Unterrichtszeit sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu isolieren und die Eltern zu informieren. Zusätzlich sind in diesem Fall das Datum, der Name des Kindes sowie eine Zuordnung der Erkrankung zu den Kategorien „Erkältungssymptome“, „Bauchschmerzen/Übelkeit“, „Allgemeine Schmerzen“, „Sonstiges“ zu notieren, bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter gesichert aufzubewahren und nach vier Wochen zu vernichten.
4. Hygieneplan Corona, S. 3
Die Ganztagsschule findet unter Beachtung der Hygieneregeln statt und ist für die GTS-Kinder verpflichtend!
Hier werden alle Informationen bzgl. der Corona-Pandemie zum Schulstart am 17.08.2020 veröffentlicht!
Vielen Dank für die Infos. Wenn der Zugang für andere Personen auf das notwendigste zu begrenzen ist, wie ist dies dann dieses Jahr mit den neuen Lehrmaterialien?
Für gewöhnlich werden diese am ersten Schultag von den Eltern in die Schule gebracht da dies meist sehr viel ist, was dazu führt das viele Leute in und um die Schule sind.
Hallo Familie Eckardt,
vielleicht wäre es möglich, den Kindern draußen die Sachen mitzugeben, damit diese es in die Schule bringen. Dann könnte es aber sein, dass sie 2x laufen müssten. Wenn am 1. Schultag der ein oder andere Unterrichtsgegenstand fehlen sollte, ist das sicherlich vertretbar, sofern er dann am nächsten Tag vorhanden ist…
Bei den Erstklässler*innen werden die Eltern von den jeweiligen Klassenleitungen (oder den FSJlerinnen) „in Empfang“ genommen und in den Raum „geleitet“.