Regelungen ab 26.11.2022:
Aktuelle Regelungen ab 2.5.2022:
- keine Maskenpflicht
- keine anlasslosen Testungen mehr (Testungen 2x pro Woche)
- keine anlassbezogenen Testungen mehr (5-Tage-Testung nach positivem Fall in der Klasse)
- Positiv getestete Kinder müssen sich (mindestens) 5 Tage absondern und vor der Rückkehr in die Schule 48h symtomfrei sein. Die Absonderung dauert längstens 10 Tage, eine Freitestung ist nicht mehr notwendig!
Der gesamte Elternbrief des Ministeriums für Bildung vom 26.04.2022:
Aktuelle Regelungen 4.4.22-29.4.22:
Maskenpflicht: keine, aber selbstverständlich kann weiterhin freiwillig eine Maske getragen werden!
Testpflicht: In jeder Klasse gibt es nur noch ein Testangebot. Ausschließlich mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern dürfen Kinder an den anlasslosen Testungen teilnehmen!
Sollte in einer Klasse ein Kind einen positiven Selbsttest haben, besteht (wie bisher) für alle Kinder der Klasse an den nächsten 5 Schultagen eine Testpflicht (dazu ist kein Einverständnis der Eltern notwendig)!
Die aktuellen Regelungen ab dem 14.3.22:
Maskenpflicht
- im gesamten Gebäude
- nicht im Freien auf dem Schulhof
- auch im Unterricht (am Platz) (bis zum 11.2.22)
- ab 14.3.22: nicht mehr am Platz
- auch im Sportunterricht! (bis zum 11.2.22)
- ab dem 14.3.22: nicht im Sportunterricht
Testpflicht
- gültig für alle Kinder (außer doppelt Geimpfte und Genesene mit Nachweis)
- die Testungen werden grundsätzlich als Selbsttestung in der Schule durchgeführt
- Ausnahmen davon möglich durch eine vom Land beauftragten Teststelle, einer ärztlichen Bescheinigung oder einer qualifizierten Selbstauskunft
- Die Testung ist verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht!
- Ausnahme von der Testpflicht: (vollständig) geimpfte und genesene Kinder – diese können mit einer unterschriebenen Einverständniserklärung aber teilnehmen
- ab 31.01.22: 3 Tests pro Woche: Montag, Mittwoch, Freitag („anlasslose Testung“)
- ab 14.3.22: 2 Tests pro Woche
Postitiv – und dann?
In der Schule werden die Eltern positiv getesteter Kinder umgehend informiert. Diese müssen ihr Kind umgehend abholen und einen PCR-Test oder einen PoC-Test (z.B. an einer Teststation) machen lassen. Das dortige Ergebnis ists bindend und muss umgehend der Schule mitgeteilt werden. Ist dieser Test negativ, kann das Kind sofort wieder in die Schule. Ist der Test positiv, muss das Kind in Quarantäne! Die Mitschüler*innen werden an den fünf folgenden Schultagen jeweils getestet („anlassbezogene Testung“).
Mein Kind ist geimpft – und nun?
(Vollständig) Geimpfte Kinder nehmen grundsätzlich nicht an den anlasslosen Testungen (3x 2x pro Woche) teil!
Ausschließlich mit dem schriftlichen Einverständnis (mindestens) eines/einer Erziehungsberechtigten ist dies möglich. Weitere Informationen finden sie im folgenden Anschreiben aus dem Ministerium ebenso wie die entsprechende Einverständniserklärung:
Elternanschreiben zur freiwilligen Teilnahme an den Testungen
Einverständniserklärung zur Teilnahme an den Testungen
Ab hier: Downloadbereich – Zum Nachlesen – Archiv
15. Hygieneplan (ab 31.01.2022)
Absonderungsverordnung (28.01.2022)
Elternanschreiben (31.01.2022)