Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern!
aufgrund einiger Nachfragen, veröffentlichten Meinungen, E-Mails usw. bzgl. der Wiederaufnahme des Unterrichts der 4. Klassen informiere ich Sie hiermit über die Vorgaben des Ministeriums für Bildung und die für uns relevanten Passagen, in dem ich aus den jeweils angegebenen Quellen zitiere (Hervorhebungen durch A. Kalmar)
Der Präsenzunterricht startet am 4. Mai 2020 für die erste Lerngruppe der 4. Klasse und am 11. Mai 2020 für die zweite Lerngruppe der 4. Klassen.
(Konkretisierende Maßnahmen, S. 1)
Die Klassenräume für die Präsenzbeschulung sind so herzurichten, dass zur Vermeidung der Übertragung des Virus durch Tröpfcheninfektion ein Sitzabstand der anwesenden Personen (Schülerinnen und Schüler sowie Lehr- und ggf. pädagogische Fachkräfte) von 1,5m zueinander gewährleistet ist.
(Konkretisierende Maßnahmen, S. 2)
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damit deutlich weniger Schülerinnen und Schüler pro Klassenraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Abhängig von der Größe des Klassenraums sind das in der Regel maximal 15 Schülerinnen und Schüler.
(Hygieneplan, S. 5)
Der Unterrichtsbeginn und das Unterrichtsende sollen zeitversetzt erfolgen.
(Konkretisierende Maßnahmen, S. 2)
Rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn am 4. Mai 2020 sind Regeln für zeitversetzte Hofpausen zu erarbeiten, die gewährleisten, dass die Abstandsbestimmungen auch in den Pausen eingehalten werden. Kontaktspiele sind nicht erlaubt.
(Konkretisierende Maßnahmen, S. 3)
Bei Klassen die aufgrund der o.g. Vorgaben (i. d. R. maximal 15 Schülerinnen und Schüler pro Lerngruppe) geteilt werden müssen, findet für jede Teilgruppe der Präsenzunterricht wöchentlich im Wechsel mit Lernphasen zu Hause statt; d.h. eine Teilgruppe startet am 4. Mai mit dem Präsenzunterricht, während die andere Teilgruppe zu Hause lernt. In der Woche darauf (Woche ab dem 11.05.2020) wird dann gewechselt.
(Konkretisierende Maßnahmen, S. 3)
Danach findet der Unterricht der jeweiligen Teilgruppen so regulär wie möglich nach dem Stundenplan der Klasse, aber ausschließlich im Klassenverband statt. Kurse, bei denen eine Durchmischung von (Parallel-) Klassen erfolgt (z.B. im konfessionellen Religions- bzw. Ethikunterricht, Förderunterricht) sowie AGs sind derzeit nicht möglich.
(Konkretisierende Maßnahmen, S. 3)
Der Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte ist so zu organisieren, dass der Präsenzunterricht in der Regel vollständig durch die Klassenlehrkraft erteilt wird.
(Konkretisierende Maßnahmen, S. 4)
Alle genannten Quellen können unter dem folgenden Link nachgelesen werden:
https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente/
Frage: Warum nicht eine Klasse mehr bilden (4 Gruppen) und die Kinder dauerhaft beschulen?
Antworten:
1. Die Vorgabe lautet: Ausschließlich im Klassenverband!
2. Die Vorgabe lautet: Präsenzunterricht (i.d.R.) durch die Klassenlehrkraft
3. Möchten Sie wirklich, dass IHR Kind in einer „Restegruppe“ mit „neuen“ Klassenkameraden beschult wird, die aus drei verschiedenen Klassen kommen?
4. Wer sollte diese Gruppe einteilen und es gleichzeitig allen Kindern und Eltern recht machen?
5. Auch mit einer vierten Gruppe ist es nicht möglich, alle Kinder der 4. Klasse zu beschulen, noch nicht einmal mit fünf Gruppen! Um den Mindestabstand von 1,5m einzuhalten, wären sechs Gruppen nötig!
6. Zeitversetzte Pausen sind nicht mit vier (oder mehr) Gruppen durchführbar! Die Kinder würden sich zwangsläufig auf dem Schulhof bzw. mindestens im Hausflur begegnen, das gilt es zu vermeiden!
Warum teile ich die Gruppen nicht nach „Art der weiterführenden Schule“ ein?
Ein paar Eltern äußerten, Sie würden sich wünschen, dass die beiden Gruppen nach „Schularten“ der weiterführenden Schule eingeteilt werden sollten.
Was tun Sie, wenn z.B. die „Gymnasial-Gruppe“ zu groß wäre – wer „muss“ dann in die Realschule+ -Gruppe (oder anders herum) ? Der Gedanke war da, aber nach Recherche in der letzten Woche wäre es nicht aufgegangen! Welche (einzelnen) Kinder sollen denn „bestraft“ werden, weil sie in der „falschen“ Leistungsgruppe sitzt?
Sehr geehrte Eltern,
ja, ich gebe den meisten von Ihnen recht: Die Situation ist mehr als schlecht, bereits die Klassenfahrt musste ausfallen, die Übergänge zu den weiterführenden Schulen fallen aus. Es ist mit den gegebenen Maßnahmen auch so, dass ich Ihnen bestätige, dass bei den Eltern aufgrund der Beschulung Ihrer Kinder im 14-tägigen Rhythmus keine wirkliche Erleichterung aufkommen wird.
Ebenso ist richtig, dass es keine Vorgaben zur Trennung der Klassen nach dem Nachnamen der Kinder gibt. Weder haben wir bei unseren Vorüberlegungen eine durchführbare Möglichkeit zur Bildung von „Leistungsgruppen“ gesehen (sofern sich die Klassen nicht durchmischen sollen), noch kann die Gruppenstärke nach oben korrigiert werden – das ist mit dem Mindestabstand und den vorhandenen Raumgrößen nicht vereinbar!
Mein erklärtes Ziel ist und war die – für mein Verständnis – bestmögliche Umsetzung der Vorgaben. Vorwürfe wie „hätte man …können“, „wird doch der Sache nicht gerecht“ haben immer mehrere Seiten!
Liebe Lehrkräfte der
Gs St.Nikolaus,
ich denke Ihr habt gemeinsam die bestmögliche Lösung für die bestehenden Hygienemaßnahmen erarbeitet.
Das war bestimmt nicht einfach.
Ich persönlich bin allerdings darüber erschrocken,
dass es tatsächlich Eltern gibt,
die es bevorzugt hätten die Kinder in Leistungsgruppen
(Gymnasium und Realschule)
aufzuteilen.
In erster Linie sollte im Vordergrund stehen,.dass alle Kinder und Lehrkräfte diese Corona-Krise gesund überstehen.
Zudem ist es für Kinder generell wichtig,
dass Ihnen trotz dieser Ausnahmesituation ein wenig Vertrautes geboten wird.
Hierfür spricht der Unterricht mit den Klassenleitern sowie das Teilen der einzelnen Klassen in 2 Gruppen.
Auch,
wenn Kinder es nicht unbedingt zeigen, hinterlässt diese Corona-Krise bei jedem eine emotionale Belastung.
Dafür ist es wichtig,dass sie wenigstens einen Teil ihrer Klassenkameraden sehen und mit diesen Lernen dürfen.
Kritik übe ich allerdings an
Punkt 8.
Es sind immer noch Kinder und die Regeln ,
die die Kinder jetzt einhalten müssen,
sind sehr herausfordernd.
Schulverweise auszusprechen nach vorheriger Ermahnung finde ich persönlich schon sehr streng und am Kind vorbei.
Herzliche Gtüsse