Kalmar/ April 28, 2021/ Uncategorized

Update 07.05.21: die Pflicht zum Tragen einer FFP 2-Maske im Bus ist aufgehoben!

Auf dieser Seite finden Sie stets die aktuellsten Informationen:

https://www.vrt-info.de/news/maskenpflicht-wo-ist-welche-maske-vorgeschrieben


Sehr geehrte Eltern der Buskinder!

Auf unsere Anfrage beim Busunternehmen, ob das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard) für die Kinder, die mit dem Bus zur Schule kommen, notwendig sei, erhielten betroffene Schulen heute von der Kreisverwaltung folgende Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 22.04.2021 sind in Artikel 1 Nr. 9 Regelungen zur Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung enthalten. Aufgrund dieser und der aktuell im Landkreis Trier-Saarburg geltenden Regelungen weisen wir darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler bei der Inanspruchnahme des ÖPNV einschließlich Schülerverkehr sowie im freigestellten Schülerverkehr verpflichtend eine FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard) tragen müssen. Die bisher üblichen OP-Masken sind nicht mehr ausreichend. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind von der Maskenpflicht weiterhin ausgenommen. Ob das Fahr- bzw. Kontrollpersonal das Hausrecht anwendet, obliegt dem jeweiligen Verkehrsunternehmen.

Mail der Kreisverwaltung vom 28.04.2021 an die Schulen

Zwar wird – nach Aussage des Busunternehmens – wohl kein Kind ohne entsprechende Maske an der Haltestelle zurückgelassen, dennoch bitten wir ausdrücklich um Verwendung einer sicheren FFP2-Maske während der Busfahrten – zur Sicherheit aller Mitfahrer*innen!