Kalmar/ April 8, 2021/ Uncategorized

Update 11.05.2021:

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

mit Schreiben vom 22. April 2021 sind Sie über die Regelungen des Bundes zur Testpflicht für Schülerinnen und Schüler informiert worden. Diese sind nun ergänzt worden. Geimpfte Personen und genesene Personen werden mit negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Für Ihr Kind besteht nun unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit, auch ohne verpflichtende Teilnahme an der Testung am Präsenzunterricht teilzunehmen. Ihr Kind kann von der Testpflicht befreit werden:

  • Nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (genesene Person)
    Dies setzt voraus, dass Sie der Schule die Infektion Ihres Kindes nachweisen. Hierzu können Sie derzeit eine Bescheinigung über das positive Testergebnis nutzen. Die zugrundeliegende Testung (PCR) muss mindestens 28 Tage und darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.  

Unabhängig davon gilt auch weiterhin, dass Ihr Kind die Schule nicht betreten darf, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen (insb. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).

Sollten Sie die Befreiung Ihres Kindes von der Testpflicht wünschen, legen Sie die erforderlichen Nachweise der zuständigen Lehrkraft vor. Die Schule dokumentiert die Befreiung und bewahrt diese bis vier Wochen nach Beendigung der Testpflicht auf.


Update 04.05.2021:ein aktualisiertes Elternschreiben für den Fall eines positives Selbsttest-Ergebnisses wurde den Schulen zur Verfügung gestellt. Dieses stellen wir Ihnen hier vor, die ältere Datei (unten) ist gelöscht!


Update 22.04.2021: ab dem kommenden Montag, 26.04.21, sind die Selbsttests für alle Kinder 2x pro Woche verpflichtend!

Ohne Teilnahme an den Selbsttests muss das Kind von der Schule abgeholt werden und darf nicht am Unterricht teilnehmen! Statt der Teilnahme am Selbsttest ist lediglich nur eine schriftliche Bestätigung eines Testzentrums/ Testeinrichtung oder von Ärzten zulässig, die nicht älter als 24 Stunden sein darf!

Alle weiteren Informationen finden Sie hier:


Angebot an alle Eltern: Unterstützung durch die Schulsozialarbeiterin Frau Ludwig:


Update 14.04.21: Gestern Nachmittag kam eine neue Lieferung der Tests. Allerdings handelt es sich dabei um eine andere Sorte & Marke! Nach Verbrauch der Testkits der Firma Roche (Infos siehe unten), werden wir die „neue Sorte“ nutzen. Hier finden Sie weitere Informationen zu den neuen Testkits:

Hersteller: Aesku.Rapid Sars-CoV-2 Rapid Test

https://www.aesku.com/index.php

Hier ist die Gebrauchsanweisung des Tests:

…und hier allgemeine Informationen zu den Testungen in den Schulen:

https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/


Ab sofort können sich alle Schülerinnen und Schüler bis zu 2x pro Woche mit einem Corona-Selbsttest auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen.

Der Schule wurde folgender Schnelltest zur Verfügung gestellt:

Roche Sars-CoV-2 Rapid Antigen Test

Mit Hilfe des folgenden Links gelangen Sie zu weiteren Informationen des Herstellers zum Test:

https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung

Nur Kinder, deren Eltern der Teilnahme am Test schriftlich zugestimmt haben, dürfen einen Selbsttest durchführen!

Es werden keine Zertifikate oder Bescheinigungen über einen negativen Test ausgestellt!

Sollte bei Ihrem Kind ein positiver Test festgestellt werden, sind Sie zur Abholung Ihres Kindes und der Durchführung eines PoC-Tests verpflichtet. Über das Ergebnis dieses Tests muss die Schule umgehend informiert werden! (siehe auch unten: „Infoblatt Eltern nach positivem Test“).

Weitere Informationen haben Sie bereits vor den Osterferien in einem Elternbrief erhalten, unten angefügt finden Sie noch einmal die wichtigsten Dokumente: